UMTS (UNIVERSAL MOBILE
TELECOMMUNICATION SYSTEM) Neuer
Standard der Telekommunikation der nächsten
Generation, welcher die breitbandige, d.h.
hochbitratige, interaktive, mobile Kommunikation
ermöglicht. |
URHEBERSCHUTZ
(COPYRIGHT) Schutz,
um Nachahmung einer Idee, eines Namens oder eines
Produktes zu unterbinden. |
USP (UNIQUE SELLING
PROPOSITION) Einzigartiger
Wettbewerbsvorteil gegenüber von
Mitwettbewerbern: schlagendes
Verkaufsargument, welches einem Produkt oder
Dienstleistung einen grösseren Kundennutzen
verschafft. |
VENTURE
CAPITAL Sogenanntes
„Risikokapital“: Geld von Investoren für die
Finanzierung von neuen, wachstumsstarken
Unternehmen. |
VERTIKAL COOPERATIVES
VERTRAGSVERHÄLTNIS Bei
Franchisesystemen handelt es sich in der Regel
immer um vertikal-kooperative
Vertragsverhältnisse. Ein
Franchisegeber hat gegenüber einem Franchisenehmer
eine gewisse Weisungs- und Kontrollbefugnis, die
es ihm ermöglicht, die im Franchisevertrag
vereinbarten Rechte und Pflichten zu kontrollieren
und durchzusetzen. |
VERTRIEBS- UND
WARENFRANCHISE Bei dieser
Art des Franchise handelt es sich um den Verkauf
bestimmter Waren in einem Geschäft, das den Namen
des Franchisegebers trägt.Die
bekanntesten unter ihnen sind uns unter dem Namen
Baumarkt oder Der Teeladen
geläufig. |
VORVERTRAGLICHE AUFKLÄHRUNGSPFLICHT
IM FRANCHISING Bereits
vor Abschluss eines Franchisevertrages hat der
Franchisegeber gegenüber einem künftigen
Franchisenehmer bestimmte Pflichten - dazu gehört
auch die vorvertragliche Aufklärungspflicht. Sie beginnt bereits dann, wenn
der Franchisegeber potenzielle Interessenten über
sein System informiert. Dabei ist es ganz
gleichgültig, wie der erste Kontakt zustande
kam. So darf
ein Franchisegeber, wenn er auf der Suche nach
Partner Werbung für sein Franchisesystem betreibt,
keine irreführenden Angaben machen oder seine
Werbung mit Zweideutigkeiten
versehen. |
"VULTURE" CAPITALIST "Geier",
ironisch-satirische Bezeichnung für
Finanzinvestoren, deren Ziel im "schnellen Geld"
unter Einsatz unseriöser Methoden
besteht. |
WINDOW ON TECHNOLOGY Bevorzugtes Interesse
eines CORPORATE VENTURE
FUNDS eines
Industriekonzerns, der sich über Venture
Capital-Beteiligungen Zugang zu neuen Technologien
verschaffen will. |
WORST CASE
SCENARIO Geschäftszenario
unter Annahme überwiegend nachteiliger Ereignisse
und Prozesse in und um das Unternehmen
(„ungünstigster
Fall“). |