Chance für EU-Firmen: Vorteile und Nutzen durch Beteiligung an EU-Programmen (2/3)
Wann ist die Teilnahme für ein KMU sinnvoll?
Die Beteiligung an einem EU-Projekt ist für ein KMU dann sinnvoll, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind:
Zeithorizont 2-4 Jahre: Das Projektziel sollte innerhalb eines längerfristigen Zeitfensters von 2 bis 4 Jahren liegen. Kurzfristigere und zeitkritische Aufgaben sollten nicht im Rahmen von EU-Programmen durchgeführt werden.
Europäischer Markt: Mit Vorteil ist das Unternehmen bereits im europäischen Markt tätig oder plant eine Markterweiterung in die EU. Die Teilnahme an EU-Projekten eröffnet insbesondere die Chance, neue Marktmöglichkeiten zu erkunden und neue Kundennetzwerke in Europa aufzubauen.
Technologie-Kompetenz: Das Unternehmen sollte eine für die übrigen Projektpartner ersichtliche technologische Kompetenz haben, welche für das EU-Projekt von Relevanz ist. Dies kann durchaus auch eine Nischenkompetenz sein.
Mehrwert: Aus dem Ziel des EU-Projektes sollte klar hervorgehen, dass nach Abschluss des Projektes die Endresultate für das Unternehmen einen Mehrwert darstellen, der kommerziell verwertbar ist.
Know-how Transfer: Der Know-how Transfer ins Unternehmen sollte von Projektbeginn an durch einen erfahrenen und im Unternehmen akzeptieren Projektleiter sichergestellt werden und neben technologischem Wissen auch Aspekte des Marktes umfassen.
Entscheid für EU-Teilnahme ist Chefsache
Da EU-Projekte vorwiegend im Bereich der zweckorientierten, angewandten und produktnahen Forschung und Technologie bis hin zur Prototypentwicklung und Pilotanwendung angesiedelt sind, ist der Entscheid zur Teilnahme für jedes Unternehmen von strategischer und unternehmerischer Relevanz. Dabei hängt der Entscheid zur Teilnahme an einem Projekt insbesondere davon ab, welche Firmen in welcher Form am Projekt teilnehmen. Ein kritisches Element ist jeweils die Gefahr des
Wissensabflusses im Kernkompetenzbereich. Deshalb wollen Unternehmen oft nicht mit Wettbewerbern, sondern Partnerfirmen entlang der Wertschöpfungskette kooperieren. Ideal ist natürlich die Kooperation mit bestehenden oder potentiellen Kundenfirmen. Diesem Faktum ist beim Aufbau von Projekt-Konsortien Rechnung zu tragen.
Rechtliche Regelung des Geistigen Eigentums
Beim Entscheid zur EU-Projektbeteiligung und bei der Festlegung der Teilnahmeform ist auch die rechtliche Komponente zu berücksichtigen: So müssen sich die Projektpartner gegenseitigen Zugang zum geistigen Eigentum gewähren, insofern dies zur Durchführung des Projektes notwendig ist. Die Resultate bei einem EU-Projekt gehören allen Partnern gemeinsam. Wenn also Patente erwartet werden, lohnt es sich vorgängig die Details zu regeln.
Chance für Jungfirmen, Start-ups und Spin-offs
Da es für expandierende Jungfirmen, Start-ups und Spin-offs zunehmend schwieriger geworden ist, die Bedingungen für Risikokapital zu erfüllen und damit den Marktaufbau im Alleingang zu bewältigen, bieten EU-Programme völlig neue Chancen. Insbesondere für Technologie-Firmen besteht durch die gezielte Beteiligung an EU-Projekten die Möglichkeit, neue Marktchancen zu erkunden und neue Kundennetzwerke in Europa aufzubauen. EU-Projekte bieten für Start-up Firmen neben der
kostengünstigen Weiterentwicklung ihrer Technologien aber auch eine hervorragende Chance, den oder die geeigneten Firmenpartner zu finden. Wesentlich ist, dass die gezielte EU-Projektteilnahme für kapitalsuchende Jungfirmen aus Sicht der Investoren als vertrauensbildender, unternehmerischer Akt gesehen wird und dass damit die Chancen auf Risikokapital steigen.
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