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Wem gehören die Patente? Rechtliche Regelung des Geistigen Eigentums
Beim Entscheid zur EU-Projektbeteiligung und bei der Festlegung der Teilnahmeform ist auch die rechtliche Komponente zu berücksichtigen: So müssen sich die Projektpartner gegenseitigen Zugang zum geistigen Eigentum gewähren, insofern dies zur Durchführung des Projektes notwendig ist. Die Resultate bei einem EU-Projekt gehören allen Partnern gemeinsam. Wenn also Patente erwartet werden,
lohnt es sich vorgängig die Details zu regeln.
Die Praxis hat gezeigt, dass die rechtliche Regelung des geistigen Eigentums ohne grosse Probleme möglich ist. Der spezifische Projektbeitrag eines Partners hängt aber nicht unwesentlich davon ab, ob die Thematik rechtlich relevante Fakten enthält, welche das jeweilige Unternehmen nicht an die übrigen Projektpartner weitergeben möchte.
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